Die kirchliche Trauung ist ein religiöses Ereignis verbunden mit einem feierlichen Gottesdienst, in dem sich zwei Menschen vor Gott und der Gemeinde ihr Eheversprechen geben und um seinen Segen bitten.
Für Angehörige der katholischen Kirche ist die Ehe ein Sakrament. Nach römisch-katholischer Lehre spenden sich die Eheleute das Sakrament der Ehe gegenseitig. Eine Anerkennung ihrer Gültigkeit erfolgt jedoch nur, wenn eine Trauung mit vorangegangener öffentlicher Verkündigung durch einen Priester in Anwesenheit von mehreren Zeugen erfolgt und der Eintrag im Eheregister bzw. in der Traumatrikel vorgenommen wird. So dient die kirchliche Trauung dem gültigen Zustandekommen des Ehebundes, den sich die Brautleute als Sakrament spenden. Kern der Trauung ist daher die Kundgebung des Ehekonsenses durch die Eheleute vor dem Traugeistlichen und den Trauzeugen.
Voraussetzungen:
Fristen:
Die Anmeldung in der Pfarrkanzlei sollte wenn möglich frühzeitig, aber mindestens drei Monate vor der kirchlichen Trauung erfolgen.
Zuständige Stelle:
Die kirchliche Trauung muss beim Wohnsitzpfarre der Braut/des Bräutigams mit den erforderlichen Dokumenten angemeldet werden.
Hinweis:
Soll die Trauung in einer anderen Pfarre als der Wohnsitzpfarre stattfinden, erfolgt die Anmeldung zur Trauung dennoch in der Wohnsitzpfarre. Mit Erlaubnis des Pfarrers, die dieser nach Aufnahme des Trauungsprotokolls geben kann, kann die Trauung auch in einer Kirche außerhalb seines Pfarrgebiets stattfinden.
Erforderliche Unterlagen:
Wenn eine Vorehe bestanden hat:
Zusätzliche Informationen:
Grundsätzlich kann nur eine Witwe/ein Witwer noch einmal kirchlich heiraten. In bestimmten Fällen kann eine Eheannullierung durchgeführt werden. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich rechtzeitig bei Ihrem zuständigen Pfarramt und beim zuständigen Diözesangericht.